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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · ocestra.ai

Bei Konflikten zwischen diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geht der AVV vor.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Betreiber von ocestra.ai (nachfolgend „Ocestra") und Nutzern der Plattform (nachfolgend „Kunde").

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Ocestra stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Ocestra stellt Kunden eine Software-as-a-Service-Plattform bereit, die es ermöglicht:

  • KI-gestützte Agenten einzurichten und zu betreiben
  • Eingehende Anrufe automatisch entgegenzunehmen und zu transkribieren
  • Aufgaben und Meldungen in einem Dashboard zu verwalten
  • Teammitgliedern Zugang zur Plattform zu gewähren

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif. Ocestra behält sich vor, den Leistungsumfang mit angemessener Vorankündigung (mindestens 4 Wochen) zu ändern.

§ 3 Vertragsschluss und Kündigung

3.1 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Registrierung und Bestätigung durch Ocestra zustande. Ocestra kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3.2 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf monatlicher Basis und kann zum Ende des jeweiligen Monats ohne Frist gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt über das Dashboard oder per E-Mail an info@ocestra.ai.

§ 4 Preise und Zahlung

Die aktuell gültigen Preise sind auf ocestra.ai einsehbar. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.

Bei Zahlungsverzug ist Ocestra berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren.

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Den von Ocestra bereitgestellten zweistufigen Gesprächsstart (automatischer KI-Hinweis + aktiver Opt-In) zwingend zu nutzen und nicht zu deaktivieren. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 50 EU AI Act; § 201 StGB).
  • Sicherzustellen, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten — insbesondere Gesundheitsdaten — nur dann verarbeitet werden, wenn der Anrufer hierüber ausdrücklich informiert wurde und eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat (Art. 9 DSGVO).
  • Die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen.
  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Missbrauch unverzüglich zu melden.
  • Ocestra über Änderungen der Kontaktdaten zu informieren.

Verstößt der Kunde gegen seine Einwilligungspflichten gegenüber Anrufern, stellt er Ocestra von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Ocestra verarbeitet Anruferdaten des Kunden ausschließlich auf Grundlage des separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Bei Konflikten zwischen diesen AGB und dem AVV geht der AVV vor.

Der Kunde ist gegenüber seinen Anrufern Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Einholung von Einwilligungen.

§ 7 Subprozessoren und Änderungen

Ocestra setzt zur Leistungserbringung Subprozessoren ein (u. a. für Sprache-zu-Text, KI-Dialog, Sprachausgabe, Hosting und E-Mail). Die aktuelle Liste ist in der Datenschutzerklärung auf ocestra.ai veröffentlicht.

Ocestra kündigt Änderungen an der Subprozessoren-Liste mindestens 30 Tage vor deren Wirksamwerden per E-Mail an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gilt die Änderung als akzeptiert. Bei berechtigtem Widerspruch steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Sicherheitsvorfälle

Ocestra strebt eine Plattformverfügbarkeit von 99 % pro Monat an (exkl. geplanter Wartungsfenster). Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.

Sicherheitsvorfälle, die personenbezogene Daten des Kunden betreffen können, teilt Ocestra dem Kunden unverzüglich mit, damit dieser seine eigenen Melde- und Informationspflichten (Art. 33/34 DSGVO) erfüllen kann.

§ 9 Speicherung, Backups und Löschung

  • Standard-Speicherdauer Anrufdaten: 90 Tage (Audio, Transkripte, Metadaten); kundenseitig konfigurierbar.
  • Backup-Fenster: 7 Tage täglich, 4 Wochen wöchentlich; Backups werden nach Ablauf unwiederherstellbar gelöscht.
  • Einwilligungsnachweise und Audit-Protokolle werden getrennt von Inhaltsdaten aufbewahrt (Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre).
  • Nach Vertragsende: Der Kunde hat 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren. Danach werden alle Kundendaten nach Löschplan unwiederbringlich gelöscht.

§ 10 Haftung

Die Haftung von Ocestra ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt ausdrücklich auch für Fehler, die durch den Einsatz von KI entstehen, insbesondere Fehltranskriptionen, Fehlklassifikationen oder unrichtige Zusammenfassungen (Halluzinationen).

Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für den Ausfall von Telekommunikationsdienstleistern (z. B. Telefonanbindung) übernimmt Ocestra keine Haftung.

Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus § 5 (insbesondere Einwilligungspflichten gegenüber Anrufern), stellt er Ocestra vollumfänglich von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, Bußgeldern und Kosten frei.

§ 11 Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Ocestra-Plattform verbleiben bei Ocestra. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.

§ 12 Änderungen der AGB

Ocestra behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen AGB als akzeptiert.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Ocestra, soweit der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.


Stand: Juni 2026